Ihre Risiken

Rufmord und Gerüchte. Dagegen halten.

Der Massengeschmack giert nach Skandalen und Enthüllungen. Das Schlüsselloch kann gar nicht groß genug sein, um dadurch zu blinzeln.

Es fängt ganz harmlos an: „Hast Du schon gehört …?“ Das Aufschnappen einer Information und das Weitererzählen ist eine fast schon unbewusste Handlung. Je häufiger die Menschen allerdings dieses Gerücht immer wieder hören, desto glaubhafter erscheint ihnen der Inhalt. So wird aus einem Gerücht eine Tatsache.


Dagegen ist der Rufmord, also die bewusst initiierte Lüge, ein schweres Verbrechen. Ein Straftatbestand. Rufmord verletzt die Würde und die Ehre eines Menschen mit böser Absicht, um ihn gesellschaftlich oder wirtschaftlich zu vernichten.

 

 

Wir konterkarieren negative Botschaften mit passgenauer Medienarbeit 
und aktivieren unsere Netzwerke für eine konstruktive Auseinandersetzung.
Außerdem bekämpfen wir mit Internetspezialisten rufschädigende Falschmeldungen
 in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken.

 

 

 

Strafrechtliche Auseinandersetzungen: Chancengleichheit gegenüber dem Staatsanwalt.

Sie sind Beschuldigter oder Angeklagter? Wir managen mit
Ihrem Verteidiger Ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit.  

  • Richtiges Verhalten im Ermittlungsverfahren.
  • Richtiges Verhalten während des Prozesses.  
  • Richtiges Verhalten nach der Urteilsverkündigung.

Die Justiz verfügt über viele Werkzeuge, die zu einer öffentlichen Bloßstellung des Beschuldigten führen können: von der Hausdurchsuchung bis zur Verhaftung. Das Interesse der Medien bedeutet für den Beschuldigten in den meisten Fällen Scham, Defensive und Imageverlust.

Das Stigma des Rechtsbrechers und die Angst
vor dem Verlust von Anerkennung und Reputation
wirken wie gefährliches Gift. Selbst starke Persönlichkeiten, die wir als
Leistungs- und Meinungsträger wahrnehmen,
können daran zerbrechen. Das  geht ganz schnell und kann jeden treffen.
Bereits die schlichte Existenz eines Ermittlungsverfahrens
kann zu heftigen Abwehrreaktionen führen

 

 

Die unheimliche Macht der Staatsanwälte.

Im Volksmund ist die Staatsanwaltschaft die objektivste Behörde der Welt. Diesen Ruf verdankt sie § 160 Abs. 2 der Strafprozessordnung. Danach sollen die Anwälte des Staates nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände ermitteln. Außerdem sollen sie nach herrschender Meinung so ermitteln, dass die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten geschützt und die Unbefangenheit von Richtern, Zeugen und Sachverständigen nicht verletzt werden Es gibt kein Gesetz, das den Staatsanwälten Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit diktiert.
 Es gibt nur eine Richtlinie für das Straf- und Bußgeldverfahren. Unter 4 a heißt es: „Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck der Ermittlungen bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.“ Ein schöner Satz, mehr auch nicht. Denn es fehlen Sanktionen im Falle eines Verstoßes. Die Staatsanwälte haben alle Macht, Vorverurteilungen systematisch zu lenken. 

Sehr beliebt: Die Ermittler stecken Journalisten sogar in einem Ermittlungsverfahren, das eigentlich nicht öffentlich ist, gezielt Informationen zu. Obwohl noch gar nicht feststeht, ob überhaupt Anklage erhoben und zugelassen wird, finden sich in den Zeitungen Details zu Vorwürfen, Namen, Fotos und sogar Lebensläufen der Beschuldigten.Damit machen sich die Staatsanwälte zu informellen Richtern.
Denn die Gesellschaft grenzt Beschuldigte sehr schnell aus. In dieser sozialen Normierung haben diese Menschen kaum eine Chance, heil aus diesem Dilemma wieder herauszukommen, selbst wenn sie später freigesprochen werden. Es bleibt immer etwas hängen – am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft.

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